KIRCHENAUSTRITT IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Austrittsgebühr

30 Euro

Die Gebühr für den Kirchenaustritt in Nordrhein-Westfalen beträgt 30 Euro. 

Zuständige Stelle

Amtsgericht oder Notar

In Nordrhein-Westfalen musst du deinen Kirchenaustritt persönlich beim Amtsgericht deines Wohnortes oder bei einem Notar erklären.

Dokumente

Personalausweis

Wenn möglich solltest du außerdem Deinen Taufort angeben können.

Wähle hier dein Amtsgericht

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